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Das Land Salzburg leistet aus eigenen Mitteln für die Heizperiode 2025/2026 nach Maßgabe dieser Richtlinie den Antragstellerinnen und Antragstellern einen Zuschuss in Form einer pauschalen Zuwendung für die Beheizung und energetische Versorgung ihres Wohnraums – unabhängig von Energieträger und Heizungsart. Durch diese pauschale Zuwendungsgewährung sollen einkommensschwache Haushalte bei der Bestreitung ihrer Heiz- und Energiekosten finanziell unterstützt werden. Die vorliegende Richtlinie tritt mit 1.1.2026 in Kraft.
Genauere Informationen können der beiliegenden Richtlinie entnommen werden.